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1. Die Anspruchsgrundlagen

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Einen Anspruch auf Herausgabe der Nutzungen oder auf Nutzungsersatz hat der Eigentümer nach § 987 gegen den verklagten unrechtmäßigen Besitzer, nach § 990 I gegen den bösgläubigen Besitzer und nach § 988 gegen den Besitzer, der den Besitz unentgeltlich erworben hat.

Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen

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