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8. Der Exzess des Fremdbesitzers

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Als Fremdbesitzerexzess bezeichnet man ein Verhalten des Besitzers, das die Grenzen seines wirklichen oder vermeintlichen Besitzrechts überschreitet (RN 157), was nur dem Fremdbesitzer gelingen kann.

Der berechtigte Fremdbesitzer haftet dem Eigentümer aus Vertrag und unerlaubter Handlung; die §§ 989 ff. sind mangels einer Vindikationslage nicht anwendbar[65].

Der unberechtigte Fremdbesitzer unterliegt zwar den §§ 989 ff., aber auch er haftet für die Überschreitung seines vermeintlichen Besitzrechts ohne Rücksicht auf seinen guten Glauben direkt aus §§ 823 ff.[66].

Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen

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