Читать книгу Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 252

На сайте Литреса книга снята с продажи.

1.1 Eine abschließende Regelung

Оглавление

177

Der unberechtigte Besitzer kann vom Eigentümer für seine Verwendungen, die er auf die fremde Sache gemacht hat, nur nach §§ 994, 996, 999 einen Ersatz verlangen. Diese Spezialvorschriften schließen, wie § 996 noch eigens betont, Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. regelmäßig aus.

Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen

Подняться наверх