Читать книгу Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 261
2.5 Entweder – Oder
ОглавлениеNach dem Gesetz hat der Besitzer nur entweder ein Zurückbehaltungsrecht und vielleicht ein Verwertungsrecht oder einen fälligen Anspruch auf Verwendungsersatz, nie beides wahlweise nebeneinander[81].