Читать книгу Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 71
3.2 Die tatsächliche Gewalt über eine Sache
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Die tatsächliche Gewalt über eine Sache hat vier Voraussetzungen:
| - | eine nahe räumliche Beziehung zu der Sache, die den direkten und ungehinderten Zugriff auf die Sache ermöglicht; |
| - | eine gewisse Festigkeit und Dauer, weil eine nur flüchtige Sachherrschaft laut § 856 II noch keinen Besitz begründet[4]; |
| - | die Erkennbarkeit dieser Sachbeziehung für jeden, der sich dafür interessiert[5]; |
| - | den Willen zum Besitz[6]. |