Читать книгу Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 79
4.3 Die vorübergehende Verhinderung
ОглавлениеWie der Besitzerwerb erfordert auch der Besitzverlust eine gewisse Dauer und Stärke. § 856 II stellt klar, dass „eine ihrer Natur nach vorübergehende Verhinderung in der Ausübung der Gewalt“ den unmittelbaren Besitz noch nicht beendet.
Beispiele
- | Man bleibt auch dann noch unmittelbarer Besitzer seines Autos, das verschlossen im Freien abgestellt ist, wenn man eine sechswöchige Flugreise nach Übersee antritt. |
- | Der Dienstherr bleibt auch dann Besitzer des Dienstwagens, wenn der angestellte Fahrer damit unerlaubt eine Wochenendspritztour unternimmt (RG 52, 118). |