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5.4 Der Besitzverlust durch Besitzdiener

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Verloren geht der durch Besitzdiener vermittelte Besitz dem Besitzer in zwei Fällen:

- wenn der Besitzdiener die tatsächliche Sachherrschaft verliert, sie aufgibt oder auf einen anderen überträgt;
- wenn er seine Dienerrolle verlässt und sich selbst zum unmittelbaren Besitzer aufschwingt, indem er sich weigert, weiterhin Weisungen des Besitzherrn zu befolgen.
Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen

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