Читать книгу Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 77
4.1 Die Besitzaufgabe
ОглавлениеWie die Besitzergreifung erfordert auch die Besitzaufgabe einen sichtbaren Willensakt, nämlich die willentliche Aufgabe der tatsächlichen Sachherrschaft[28]. Dem Besitzerwerbswillen entspricht der Besitzaufgabewille. Er manifestiert sich entweder in der Übergabe der Sache an einen anderen oder aber in der einseitigen Entledigung, die eine besitzlose Sache hinterlässt.
Beispiele
- | Der alte Kühlschrank wird im dichten Wald entsorgt. |
- | Der Bankräuber wirft die Pistole in einen Fluss. |
- | Die entnervte Familie setzt ihren Weihnachtshund an einer Autobahnraststätte aus. |
- | Das Autohaus übergibt dem Kaufinteressenten das Auto samt Schlüssel zur unbegleiteten Probefahrt für eine Stunde (BGH NJW 2020, 3711: kein Abhandenkommen nach § 935 I). |
Der unmittelbare Besitz ist noch nicht restlos aufgegeben, wenn der bisherige Besitzer noch einen Mitbesitz zurückbehält[29].
Die Besitzaufgabe bleibt in aller Regel auch dann freiwillig, wenn sie durch Irrtum, arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung bestimmt ist. Dies hat zur Folge, dass die Sache nicht abhanden kommt (§ 935 I), sondern gutgläubig erworben werden kann[30].