Читать книгу Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 76

4. Der Verlust des unmittelbaren Besitzes

Оглавление

42

Den unmittelbaren Besitz verliert man nach § 856 I entweder freiwillig durch Aufgabe oder unfreiwillig „in anderer Weise“.

Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen

Подняться наверх