Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 447
2. Die Anspruchsgrundlage
ОглавлениеAnspruchsgrundlage ist § 598. Der Entleiher hat nur Anspruch auf unentgeltliche Gestattung des Gebrauchs der Sache, nicht auf Instandsetzung und Instandhaltung. Anspruchsvoraussetzung ist der Leihvertrag[636], ein einseitig verpflichtender Vertrag, denn der Entleiher verspricht darin keine Gegenleistung. Seine Rückgabepflicht aus § 604 ist keine vertragliche Hauptpflicht, sondern soll die beendete Leihe nur abwickeln.