Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 448
3. Die beschränkte Haftung des Verleihers
ОглавлениеWie der Schenker haftet auch der Verleiher nach § 599 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Rechts- und Sachmängel der verliehenen Sache muss er gemäß § 600 nur einstehen, wenn er sie arglistig verschwiegen hat.