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Theoretische Grundlagen: Das Lernentwicklungsgespräch
ОглавлениеSonja Dollinger, Andreas Hartinger, Elke Klippel
Lernentwicklungsgespräche (LEG) sind in der Regel ca. 15- bis 30-minütige Gespräche zwischen Lehrperson und Schüler*in – im Beisein mindestens eines Erziehungsberechtigten und ggf. einer weiteren Person wie z. B. Sonderpädagog*in, Dolmetscher*in etc. Im Mittelpunkt des Gesprächs steht das Kind mit seinen Stärken und Schwächen, seinem aktuellen Lernstand sowie seiner Lernentwicklung (vgl. Bonanati, 2018; Wilhelm, 2015).
In den einzelnen Bundesländern sind die rechtlichen Vorgaben zu den LEG (auch Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche genannt) sehr unterschiedlich. In fast allen Bundesländern, in denen LEG geführt werden (können), werden sie zumindest als mögliche Ergänzung zu den Zeugnissen gesehen; in manchen können sie als Alternative dafür genutzt werden, z. B. in Bayern und Baden-Württemberg und in Thüringen und Hamburg beispielsweise sind sie sogar zusätzlich (mindestens) einmal im Schuljahr verbindlich. Die Regelungen bezüglich der LEG sind in (Grund-)Schulordnungen bzw. entsprechenden Gesetzen festgehalten und beziehen sich meist nur auf die zeitliche bzw. terminliche Umsetzung, den Teilnehmerkreis, die Dokumentationspflicht etc. Auch bezüglich der inhaltlichen Gestaltung beschränken sich die Vorgaben auf recht allgemeine Aspekte: So sollen Stärken, Schwächen, Lernentwicklung und Entwicklungspotenziale etc. thematisiert werden. Dadurch ergibt sich eine Vielzahl an unterschiedlichen Umsetzungsformen – trotz der hohen formalen Bedeutsamkeit, die LEG haben, wenn sie als Ersatz für das Zwischenzeugnis fungieren. Dennoch lassen sich einige Elemente finden, die für gewöhnlich in LEG umgesetzt werden:
1. So findet in der Regel im Vorfeld des Gesprächs eine Selbsteinschätzung der Lernenden statt, und die Lehrer*innen nehmen eine Fremdeinschätzung vor. Letztere dient häufig bereits als Dokumentationsgrundlage des Gesprächs. Die Einschätzungen im Vorfeld bzw. im Gespräch beziehen sich auf die Kompetenzen in den verschiedenen Fächern und auch übergreifend auf Aspekte des Lern-, Arbeits- und des Sozialverhaltens. Finden im Vorfeld Einschätzungen statt, dienen diese im Normalfall als Gesprächsgrundlage.
2. Die Eltern haben im LEG eine zurückhaltende, beobachtende Rolle und werden nur in Ausnahmefällen bzw. an einzelnen Stellen in das Gespräch einbezogen.
3. Während oder am Ende des Gesprächs werden mit den Schüler*innen Ziele bzw. Maßnahmen für das weitere Lernen vereinbart.