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ee) Sonstige Register

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Neben den deutschen (Antikorruptions-)Registern existieren weitere internationale personenbezogene Antikorruptions- bzw. Sanktionsregister der EU, der UN, der USA, der Weltbank sowie der OECD, die insbesondere der Terrorbekämpfung, aber auch der Unterbindung finanzieller Transaktionen unter Geldwäsche- und Antikorruptionsaspekten dienen sollen. Dies sind etwa:

 – Konsolidierte Liste des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, basierend auf der UN-Resolution 1267/1999 vom 15.10.1999 betreffend Al-Qaida und Taliban;

 – Liste der EU, basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001, mit dem Ziel der Bekämpfung aller Formen der Finanzierung wirtschaftlicher Aktivitäten des internationalen Terrorismus;

 – „Consolidated list of financial sanctions targets“ des Finanzministeriums des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (Investment Ban);

 – „US Denied Persons List“ (US-DPL) des US Department of Commerce, Bureau of Industry & Security (BIS) betreffend Personen, denen durch das BIS befristet oder unbefristet die Exportprivilegien entzogen worden sind und die mit einer Handelssperre versehen wurden;

 – „World Bank Listing of Ineligible Firms“ (Debarred Firms & Individuals) betreffend Personen und Firmen, die von der Weltbank als betrügerisch oder korrupt eingestuft werden.

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