Читать книгу Compliance Management im Unternehmen - Martin R. Schulz - Страница 98
2. Ordnungswidrigkeitenrecht
Оглавление167
Die in der Praxis größten Compliance-Risiken, jedenfalls die finanziell schmerzhaftesten (abgesehen von der Einziehung gem. § 73 StGB), finden sich de facto im Ordnungswidrigkeitenrecht. Neben der bereits angesprochenen Aufsichtspflichtverletzung gem. § 130 OWiG, die gem. § 130 Abs. 3 OWiG mit einer Geldbuße von bis zu 1 Mio. EUR sowie im Ausnahmefall darüber hinaus geahndet werden kann, ist hier in erster Linie die Unternehmens- oder auch Verbandsgeldbuße gem. § 30 OWiG zu nennen.