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Meine Sonderregelung

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Womit wir wieder bei einer »Geschichte« angelangt wären: Wie schon erwähnt hatte ich, wie die meisten Angestellten des Unternehmens, einen »All-in-Vertrag«. Das bedeutet: Eventuell erforderliche Überstunden waren im Grundgehalt selbstverständlich inkludiert. Ebenso die Diäten, die gegebenenfalls für Dienstreisen angefallen wären. Für viele meiner Kollegen waren auch regelmäßige »Seminare« an den Wochenenden pauschal abgegolten – ich hatte Gott sei Dank sehr bald Seminar-Verbot erhalten, weil ich mich nach einer peinlichen Gehirnwäsche des Seminarleiters kritisch zu Wort gemeldet hatte, dazu jedoch später. Es war mir also nicht möglich, beispielsweise einen »Zeitausgleichspolster« aufzubauen, wenngleich ich im Schnitt 45 Stunden pro Woche arbeitete. Gleitzeit gab es nicht, von 7 Uhr 30 bis 17 Uhr herrschte strikte Anwesenheitspflicht. In den ersten Jahren war es jedoch üblich, dass ich mir, wenn ich einen dringenden Termin bei einem Lehrer meiner Kinder oder in einem Amt wahrnehmen musste, dafür stundenweise Urlaub nehmen konnte. Dies auch deshalb, weil das Lohnverrechnungsprogramm den Urlaub ohnehin in Stunden abrechnete, präzise bis zur zweiten Nachkommastelle. Irgendwann bemerkten meine Chefleute, dass es mir möglich war, dadurch wichtige private Termine wahrzunehmen, ohne dafür einen Urlaubstag opfern zu müssen. Ich wurde instruiert, mir in solchen Fällen halbe Urlaubstage zu nehmen. Es sei nämlich – so die Begründung – für die Firma nicht möglich, den Urlaub stundenweise abzurechnen. Das nahm ich wider besseres Wissen zur Kenntnis. Vorübergehend war das Thema also erledigt. Etwa ein oder zwei Jahre später, es war ein herrlicher Sommertag und es standen keinerlei dringliche Arbeiten an, bat ich den Junior (die Chefleute waren an schönen Sommertagen kaum zugegen), mir den Nachmittag freinehmen zu können. Er wollte von mir natürlich wissen, wofür ich diesen halben Urlaubstag denn benötigte. Wahrheitsgemäß antwortete ich, dass ich einfach den schönen Nachmittag genießen wolle, schließlich hätte ich ja noch einige alte Urlaubstage übrig. Meine entwaffnende Ehrlichkeit dürfte ihm keine Wahl gelassen haben, schmunzelnd zeichnete er meinen Urlaubsantrag ab. Guter Laune schrieb ich an alle Kollegen ein E-Mail, dass ich am Nachmittag privat außer Haus sei. Dies war von der Geschäftsleitung so vorgegeben, jede noch so kurze Abwesenheit aus dem Büro musste schriftlich an alle mitgeteilt werden.

Am nächsten Vormittag rief mich der Chef in sein Büro. »Was hatten Sie denn gestern so Dringendes zu erledigen?« Auch dem Chef gegenüber antwortete ich wahrheitsgemäß, dass ich mir einfach einen halben Tag Urlaub genommen hatte, schließlich sei das zwischen uns so vereinbart gewesen. »Nein«, meinte er plötzlich, das könne er sich nicht vorstellen, dass er das jemals so gesagt habe. Grundsätzlich sei es ja die Intention eines Urlaubes, dass man sich erholt. Eine Erholung sei aber nur dann möglich, wenn man sich zumindest eine freie Woche gönnt, in Ausnahmefällen könne er jedoch einzelne Tage genehmigen. Es kam zu einer kleinen Diskussion. Ich erklärte, dass ich mir ja nicht jedes Mal einen ganzen Urlaubstag nehmen kann, wenn ich einen Termin in der Schule oder auf einem Amt wahrnehmen muss, der vielleicht eine Stunde dauert. Immerhin seien etwa acht bis zehn Urlaubstage pro Jahr durch die weihnachtliche Betriebssperre ohnehin nicht frei verfügbar. Es blieb aber dabei, ab sofort hatte ich die Anweisung, künftig nur mehr ganze Urlaubstage zu konsumieren. Natürlich wurde auch der Junior davon in Kenntnis gesetzt und Suuus vom Lohnbüro erhielt den Auftrag, über jegliches Urlaubsansuchen von mir unverzüglich die Geschäftsleitung in Kenntnis zu setzen.

In den nächsten Monaten bekam ich permanent mit, wie Kollegen ab 10 Uhr 45 Urlaub nahmen oder beispielsweise erst um 12 Uhr 45 Uhr in den Arbeitstag starteten, weil sie am Vormittag Privates zu erledigen hatten. Manche garnierten ihre Rundmails mit »in Abstimmung mit den Kollegen« oder ähnlich lautenden Hinweisen. Das bedeutet, dass sie sich lediglich innerhalb des Büros absprechen mussten, die Geschäftsleitung kümmerte sich offenbar nicht weiter darum.

Monate später ersuchte ich die Chefin um ein Gespräch. Ich teilte ihr den Sachverhalt mit und bat, mir in dieser Sache doch nicht eine Sonderbehandlung zukommen zu lassen. Natürlich konnte ich ihr Beispiele nennen, so gut hatte ich mich vorbereitet. »Ja, das ist schon klar«, meinte die Chefin, »dass wir diesem und jenem fallweise am Nachmittag zum Heuen freigeben müssen. Wissen Sie, die Bauern haben es ja ohnehin nicht leicht, da müssen wir ihnen schon ein bisschen entgegenkommen.« Nun hatte ich aber noch weitere Namen im Gedächtnis, Namen von Kollegen, die eine Heugabel sicher nur vom Hörensagen kennen. Mein Bürokollege beispielsweise hatte sich wenige Tage zuvor am Nachmittag anderthalb Stunden Urlaub genommen, um im Möbelhaus eine Küche zu besichtigen. Auch dafür hatte die Chefin größtes Verständnis: »Das versteh ich schon, weil die Möbelhäuser sperren ja alle um sechs Uhr zu.« Schließlich tröstete sie mich aber: »Ja, der Kollege hat ja auch nicht eine solche Position wie Sie. Fühlen Sie sich doch geschmeichelt, dass Ihre Anwesenheit für die Firma so unentbehrlich ist, dass wir IHNEN leider keine halben Urlaubstage genehmigen können.« Dabei lächelte sie süffisant. Ihr könnt euch schon denken, was jetzt kommt: 4:0 für die Chefin!

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