Читать книгу Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen - Matthias Jahn - Страница 109
a) Selbstbetroffenheit des Rechtsanwalts
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Rechtsanwälte können selbstverständlich nicht die Rechte ihrer Mandanten geltend machen. Das BVerfG hat so zu Recht die Selbstbetroffenheit beschwerdeführender Anwälte verneint, die eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte ihrer Mandanten aufgrund der Durchsuchung der Rechtsanwaltskanzlei rügten.[43]
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Etwas anderes gilt dann, wenn der Anwalt in eigenen, ihm z. B. aus Art. 12 Abs. 1 GG zustehenden Rechtspositionen beeinträchtigt sein kann. Eine Selbstbetroffenheit liegt bspw. vor, wenn der Rechtsanwalt im Einzelfall selbst Strafdrohungen wegen Begünstigung, Strafvereitelung oder Geldwäsche[44] ausgesetzt ist oder wegen (vermeintlicher) Beteiligung an einer Tat seines Mandanten vom Verfahren ausgeschlossen wurde.[45] Auch dann, wenn der Anwalt aus eigener Befugnis Rechtsmittel einlegen oder Anträge stellen kann, ist er zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde befugt,[46] insbesondere, soweit es um seine Stellung als Prozessbevollmächtigter und Beistand (z. B. bei einem Verteidigerausschluss) als solche geht.[47]