Читать книгу Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen - Matthias Jahn - Страница 94
(11) Verfahrenseinstellungen
Оглавление146
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen den eine Einstellung wegen Strafverfolgungsverjährung aufhebenden Beschluss eines OLG in einer älteren Entscheidung für zulässig gehalten. Dieser sei in einem selbstständigen, durch die sofortige Beschwerde eingeleiteten Zwischenverfahren ergangen, das mit der oberlandesgerichtlichen Entscheidung abgeschlossen wurde.[118] In späteren Entscheidungen hat das BVerfG allerdings die Versagung der endgültigen Einstellung wegen Verhandlungsunfähigkeit nach § 206a StPO ausdrücklich darauf gestützt, dass es dem Angeklagten wegen einer drohenden, später nicht mehr zu behebenden Grundrechtsbeeinträchtigung nicht zuzumuten gewesen sei, mit seiner Rüge auf das Revisionsverfahren verwiesen zu werden.[119] Implizit dürfte sich das Gericht damit von dem Gedanken einer selbstständigen Anfechtbarkeit von Einstellungsbeschlüssen, die Einstellung ablehnender Beschlüsse und entsprechender Aufhebungsbeschlüsse distanziert haben.