Читать книгу Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen - Matthias Jahn - Страница 92
(9) Verteidigerbestellung und Abberufung des Verteidigers
Оглавление141
Bei der Ablehnung von Anträgen auf Abberufung des bestellten Verteidigers (§ 143 StPO) und Bestellung eines anderen Verteidigers (§ 142 StPO) und der Bestätigung dieser Entscheidung durch das Fachgericht handelt es sich um prozessuale Zwischenentscheidungen, die grds. nicht gesondert, sondern nur zusammen mit der das Verfahren abschließenden Endentscheidung im Wege der Verfassungsbeschwerde anfechtbar sind. Will der Beschwerdeführer dem Grundsatz der Subsidiarität genügen, muss er deshalb gegen die Entscheidung zunächst auf dem Beschwerdeweg vorgehen und gegebenenfalls daneben noch in zulässiger Weise Revision einlegen.[110]