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(4) Vorgehen in der Praxis

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Typischer Sachverhalt

Mandant M, Vorstandsvorsitzender der U-AG, gegen den derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Korruption läuft, hat seitens des S-Senders, der von diesem Ermittlungsverfahren erfahren hat, eine Anfrage erhalten, ob er für ein Fernseh- bzw. Radiointerview zur Verfügung stehe, um zu den gegen ihn gerichteten Vorwürfen Stellung zu nehmen.

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Muster: Stellungnahme zur Verdachtsberichterstattung

Muster 2 Stellungnahme zur Verdachtsberichterstattung

An den S-Sender bzw. den Verantwortlichen Redakteur . . . der Sendung . . .

Ihre Anfrage vom … bezüglich eines Fernseh-/Radiointerviews

Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

unter Vorlage einer beglaubigten Vollmacht zeige ich an, dass mich Herr M mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat. Gegenstand dieser Beauftragung ist unter anderem Ihre Anfrage bezüglich eines Fernseh- bzw. Radiointerviews, um ausführlich zu den aktuellen Vorwürfen gegen seine Person Stellung zu nehmen.

Insoweit darf ich Ihnen mitteilen, dass mein Mandant für Fernseh- bzw. Radiointerviews nicht zur Verfügung steht. Mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren sowie die damit verbundenen komplexen Fragestellungen scheidet eine mündliche Beantwortung etwaiger Fragen aus.

Mein Mandant ist grundsätzlich bereit, konkrete Fragen bezüglich eines konkreten Sachverhaltes innerhalb angemessener Zeit zu beantworten. Ich darf deshalb gegebenenfalls darum bitten, mir den entsprechenden Fragenkatalog, der Gegenstand Ihrer Interviewanfrage war, zu übersenden.

Gleichzeitig weise ich jedoch ausdrücklich darauf hin, dass mit dieser Bereitschaft zur Stellungnahme nicht gleichzeitig auch einer Veröffentlichung zugestimmt wird. Mein Mandant will Ihnen lediglich die Überprüfung der gegen ihn gerichteten Vorwürfe ermöglichen. Keinesfalls ist damit die Einwilligung in eine entsprechende Veröffentlichung verbunden.

Mit Blick auf die presserechtlichen Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung – und um eine solche würde es sich im vorliegenden Fall handeln – habe ich Sie für den Fall, dass Sie tatsächlich beabsichtigen, über etwaige Vorwürfe gegenüber meinem Mandanten zu berichten, aufzufordern, uns diese Vorwürfe rechtzeitig vor Veröffentlichung eingehend darzulegen, so dass unsererseits eine konkrete Überprüfung der Vorwürfe sowie eine Stellungnahme hierzu möglich ist. Dass lediglich allgemeine und pauschale Vorwürfe bekanntermaßen nicht die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung erfüllen, ist allgemein anerkannt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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