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bb) Muster: Verbotsantrag
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Muster 3 Verbotsantrag
Landgericht …
An den Vorsitzenden Richter …
In dem Strafverfahren gegen … wegen …
wird namens und im Auftrag meines Mandanten beantragt, etwaige Foto- und Filmaufnahmen in der Zeit unmittelbar vor Beginn und nach Schluss der Verhandlung sowie während der Verhandlungspausen nicht zuzulassen, sondern gem. § 176 GVG zu untersagen.
Begründung:
Es steht zu befürchten, dass vorliegend außerhalb der Hauptverhandlung und nicht erst im Sitzungssaal, sondern auch bereits auf den angrenzenden Fluren und Korridoren Foto- und Filmaufnahmen durch die anwesende Presse gefertigt werden sollen. Diese Bereiche des Gerichtsgebäudes sind so eng mit dem Geschehen im Sitzungssaal verbunden, dass die Aufrechterhaltung der Ordnung auch insoweit dem Vorsitzenden und nicht – wie dies etwa bezüglich des übrigen Gerichtsgebäudes einschließlich des Parkplatzes sowie der Außenflächen der Fall wäre – dem Gerichtspräsidenten als Hausrechtsinhaber obliegt. Selbst angesichts des öffentlichen Informations- und Berichterstattungsinteresses an einer möglichst authentischen Wiedergabe im Wege einer Bild- und Tonberichterstattung außerhalb der mündlichen Verhandlung, ist vorliegend dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen Vorrang zu gewähren. Bei der notwendigen Güterabwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen auf der einen sowie der Presse- und Rundfunkfreiheit auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, dass es aufgrund der Berichterstattung zu einer erheblichen Prangerwirkung durch die öffentliche Darstellung des Verfahrens kommen wird und dies, obwohl vorliegender Strafsache lediglich der Verdacht einer Straftat mittlerer Kriminalität zugrunde liegt, an der kein besonderes Interesse der Öffentlichkeit besteht und der Informationsfunktion der Medien insoweit keine erhöhte Bedeutung zukommt.
Zudem besteht zusätzlich die Besonderheit, dass die Familie meines Mandanten mit diesem zur Hauptverhandlung erscheinen und auf dem Gerichtsgang warten wird, nachdem diese durch das Gericht als Zeugen geladen wurde und ihre Einvernahme gleich zu Beginn der Beweisaufnahme erfolgen soll.
Vor diesem Hintergrund verdient der Schutz des Persönlichkeitsrechts im Rahmen der Güterabwägung Vorrang vor der Rundfunk- und Pressefreiheit.
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin