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c) Zusammenarbeit mit den Medien zur proaktiven Konfliktentschärfung[436]
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Der ebenfalls der Presse zugeschriebene und bei Dahs[437] wiedergegebene Spruch „Nichts verdirbt eine gute Story schneller als ein paar Tatsachen“ führt zur Frage, ob es in bestimmten Situationen nicht in Betracht kommen kann, durch eine aktive und zielgerichtete Informationspolitik einerseits die Zügel der medialen Berichterstattung an sich zu nehmen und damit ein gewisses Maß an Stärke zu demonstrieren, anstatt nur reagierend möglichen Presseveröffentlichungen entgegenzusehen, andererseits aber auch auf diese Weise zur gewünschten Konfliktentschärfung beizutragen, indem zumindest teilweise ein mediales Interesse befriedigt und damit der negativen Sensations- und Enthüllungspresse ein Stück weit der Wind aus den Segeln genommen werden kann. Insbesondere dann, wenn den möglichen Vorwürfen jegliche Grundlage fehlt, ist einer proaktiven und präventiven Pressearbeit in der Regel der Vorzug vor reaktiven presserechtlichen Maßnahmen im Nachhinein zu geben. Ähnliches kann aber auch dann gelten, wenn den gegenständlichen Verdachtsmomenten Wahres anhaftet und es deshalb gilt, Schadensbegrenzung zu betreiben. Vor allem in diesen Fällen bedarf es aber einer besonders sorgfältigen vorherigen Abstimmung zwischen den Beteiligten, insbesondere unter Einbeziehung des Verteidigers sowie des Presserechtlers, falls ein solcher vorhanden ist. Durch die gezielte Information eines seriösen und über jeden Verdacht erhabenen Pressevertreters kann der ansonsten drohenden Enthüllungs- und Sensationsberichterstattung in großem Maße vorgebeugt, diese jedenfalls abgemildert und hinsichtlich des Zeitpunkts sowie des Veröffentlichungsortes der Erstmitteilung gesteuert werden. Auch diesbezüglich gilt, dass Grundlage einer solchen Information nur die schnelle und wahrheitsgemäße Offenlegung sein kann. Dies ist auch deshalb von großer Bedeutung, da nach Möglichkeit auf bestehende Kontakte zu Pressevertretern zurückgegriffen werden sollte, zu denen eine gewisse Vertrauensbeziehung besteht. Sollte sich deshalb später der Missbrauch dieser Vertrauensbeziehung durch gezielte Falschinformation herausstellen, wäre der Schaden nicht nur für den Mandanten, sondern auch für den Kontaktvermittler, in der Regel der presserechtliche Berater oder gar der Verteidiger selbst, immens, da zukünftig wohl kaum noch Vertrauen zueinander mehr aufgebaut werden kann.