Читать книгу AnwaltFormulare Strafrecht - Matthias Klein - Страница 169

f) Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit medialer Kooperation

Оглавление

398

Tritt der Anwalt an die Medien, so muss er dabei immer im Auge behalten, dass er keine Informationen weitergibt, die ihn selbst in das Blickfeld der Strafverfolgung bringen. Dem Strafverteidiger ist nach einhelliger Auffassung untersagt, Einlassungen des Mandanten oder für ihn günstige Zeugenaussagen an die Presse weiterzugeben. Solches Handeln könnte bereits eine Strafvereitelung gem. § 258 StGB darstellen. Zulässig soll jedoch die Weitergabe von Akteninformationen dann sein, wenn diese dazu dient, berechtigte Interessen des Beschuldigten zu wahren. Zu weit und damit unzulässig wäre es jedoch, Pressevertretern Aktenauszüge zu überlassen. Erlaubt hingegen soll die Mitteilung der Mandanteneinlassung mittels einer Verteidigerschrift sein. Eine mögliche Strafbarkeit nach § 258 StGB für den Fall, dass sich der Verteidiger durch die Veröffentlichung eine verbesserte Situation seines schuldigen Mandanten verspricht, dürfte in der Praxis mit Blick auf die dabei entstehenden Beweisschwierigkeiten zur Kausalität keine Relevanz haben.[433]

399

Relevant sind jedoch – neben möglichen Beleidigungsdelikten gem. § 185 ff. StGB sowie einer Nötigung bzw. Bedrohung gem. §§ 240 bzw. 241 StGB – insbesondere auch §§ 203 Abs. 1 Nr. 3, 204 und 353d StGB, die im Einzelfall eine Strafbarkeit nach sich ziehen können. Dabei geht es einerseits um Dinge, die der Verschwiegenheitspflicht unterfallen, so dass es hier einer vorherigen Schweigepflichtentbindung bedarf. Eben aus diesem Grund sollte vor dem Herantreten an die Presse das Einverständnis des Mandanten und dessen Umfang hinreichend dokumentiert sein. Außerdem sind die Weitergabe und Kundgabe der Anklage oder Aktenauszügen etc. ebenfalls untersagt, solange diese noch nicht öffentlich im Verfahren erörtert wurden. Gleiches gilt, wenn Dinge aus nichtöffentlichen Verhandlungen an die Öffentlichkeit mitgeteilt oder weitergeleitet werden.

AnwaltFormulare Strafrecht

Подняться наверх