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e) Selbstvermarktung des Verteidigers in den Medien
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Nimmt der Verteidiger Kontakt mit den Medien auf, muss er dabei ausschließlich die Interessen des Mandanten im Blick haben. Keinesfalls darf das Mandat durch eigennützige Öffentlichkeitsarbeit instrumentalisiert und auf Kosten des Mandanten die eigenen Eitelkeiten des Verteidigers gepflegt werden. Dies hätte mit einer sachgerechten Betreuung und Vertretung des Mandanten schlicht nichts zu tun. Die Kommunikation darf nämlich gerade nicht zu einer reinen Selbstdarstellung des Verteidigers verkommen.[432]