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a) Problemstellung
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Sobald über einen Mandanten berichtet werden soll oder dies bereits geschehen ist, stellt sich die Frage, ob und in welcher Weise auf diese Veröffentlichung seitens des Betroffenen reagiert werden kann, sofern alle Beteiligten zu dem Ergebnis kommen, dass darauf überhaupt reagiert werden soll. Nicht selten wird man nämlich bei der Beratung feststellen, dass Mandanten vor einer Konfrontation zurückschrecken, weil sie – nicht ganz zu Unrecht – fürchten, sich im Rahmen einer gegebenenfalls notwendig werdenden gerichtlichen Auseinandersetzung erneut im Fokus der Öffentlichkeit wiederzufinden und damit weiterhin in den Negativ-Schlagzeilen zu stehen.[434] Aus diesem Grund bedarf es einer ausführlichen Beratung unter Abwägung aller im konkreten Fall für und wider die presserechtlichen Maßnahmen sprechenden Gesichtspunkte.