Читать книгу AnwaltFormulare Strafrecht - Matthias Klein - Страница 163
c) Interviews mit dem Mandanten bzw. Verwandten und Bekannten
Оглавление388
Oftmals werden bereits im Ermittlungsverfahren Interviewanfragen seitens der Medien an den Mandanten, aber auch an Verwandte und Bekannte des Mandanten gerichtet. Deshalb sollte mit dem Mandanten und dessen Familie bereits frühzeitig dieses Thema behandelt werden. Dabei muss dem Mandanten deutlich gemacht werden, dass während des Ermittlungsverfahrens sowie des laufenden Gerichtsprozesses in aller Regel eigene persönliche Interviews zur Sache oder zur Person nicht zielführend, sondern untunlich sind und eher von Schaden sein können. Dies gilt erst recht für medienunerfahrene Mandanten. Allenfalls im Einzelfall sollten derartige Anfragen durch den Verteidiger oder eine andere medienerfahrene Vertrauensperson des Mandanten bedient werden, wobei es auch hier der engen Abstimmung mit dem Mandanten bedarf. Der Umgang mit den Medien muss geübt sein, insbesondere um unbeabsichtigte und unerwünschte Auslegungen der Aussage oder deren absichtliche Entstellung zu verhindern. Auf kurze zitierfähige Antworten, die auch isoliert für sich stehen können, ist deshalb besonders zu achten.