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b) Organisatorische Vorbereitungen auf presserechtliche Maßnahmen

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Statt der bekannten Feststellung „Nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern“ dürfte mitten im digitalen Zeitalter eher „Nichts ist so alt wie der News-Blog von gerade eben“ Geltung beanspruchen. Auch deshalb ist im Presserecht allen voran besondere Reaktionsschnelligkeit gefordert. Vor diesem Hintergrund sollten möglichst frühzeitig Maßnahmen getroffen werden, um im Fall der Fälle nicht unnötig viel Zeit zu verlieren. Zudem sind Souveränität und effektives Handeln ein gewichtiger Teil jedes funktionierenden Krisenmanagements. Dies ist jedoch nur möglich, wenn alles in geordneten und vorbestimmten Bahnen abläuft und jeder Beteiligte weiß, was zu tun ist und wie er sich verhalten soll.

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Grundvoraussetzung ist demnach das Schaffen von Problembewusstsein beim Mandanten. Es gilt nach Schwachstellen im eigenen System zu suchen. Hier ist ebenso sensibel wie penibel nach kritischen thematischen Bereichen zu suchen, die gegebenenfalls für eine nachteilige Medienberichterstattung geeignet wären. Dabei ist nicht das Verdrängen und Vertuschen, sondern gerade das Herausstellen dieser krisengeneigten Punkte notwendig. Nur frühzeitig erkannte Probleme können auch frühzeitig gelöst werden. Insbesondere in größeren Unternehmen dürften in den jeweiligen Fachbereichen mögliche Schwachstellen bekannt sein. Hier gilt es deshalb, die entsprechenden Stellen frühzeitig mit in die Analyse einzubeziehen. Sobald potentielle Gefahrenstellen ausgemacht sind, sollte unverzüglich auch notwendiges Material, das zur Entlastung dienen kann, dokumentiert und vorgehalten werden. Dazu können interne Handbücher, Anweisungen, Stellungnahmen und Organigramme ebenso gehören, wie eigens in Auftrag gegebene Gutachten, eingeholte Auskünfte oder sonstige gesammelte Erkenntnisse. All dies muss jedoch in enger Abstimmung mit dem Strafverteidiger erfolgen, nicht dass auf den 1. Blick zwar vorteilhafte, aber bei genauer Betrachtung eigentlich vielmehr nachteilige Beweismittel selbst produziert oder gar für die Strafverfolgungsbehörden im Falle einer Durchsuchung vorsortiert werden. Im Umgang mit eidesstattlichen Versicherungen weißt Lehr zu Recht darauf hin, dass diese ein nicht ganz unerhebliches Gefahrenpotential in sich tragen und deshalb darauf nur in besonderen Ausnahmesituationen zurückgegriffen werden sollte.[435] Schließlich ist insbesondere in Unternehmen frühzeitig die Erreichbarkeit und der direkte Zugang zu allen wichtigen Entscheidungsträgern umfassend zu dokumentieren, um später nicht unnötig viel Zeit mit der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner und dessen Kontaktmöglichkeiten zu vergeuden. Das Erstellen derartiger Listen und das Sammeln der benötigten Informationen wird regelmäßig einige Zeit in Anspruch nehmen. Dieser hohe Organisationsaufwand wird sich jedoch sofort amortisieren, wenn im Bedarfsfall innerhalb kürzester Zeit das Krisenmanagement steht und zielgerichtet agieren kann. Im Kampf gegen die Uhr ist dann wertvolle Zeit gewonnen.

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