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a) Checkliste: Rechtmäßigkeit der Durchsuchung gem. § 102 StPO

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Checkliste: Rechtmäßigkeit der Durchsuchung gem. § 102 StPO

Zuständigkeit des anordnenden Gerichts und Richters (hierbei muss § 20 StPO beachtet werden, so dass nur schwerwiegende Verstöße zur Unwirksamkeit der Anordnung führen)
Zeitpunkt der Anordnung; der Beschluss darf bis maximal sechs Monate nach seinem Erlass vollstreckt werden
Liegt ein Antrag auf Erlass des Beschlusses vor? Wenn nein, liegen die Voraussetzungen des § 165 StPO vor?
Enthält der Beschluss ausreichende Angaben über den Beschuldigten sowie den Tatvorwurf, die zu durchsuchenden Objekte sowie die aufzufindenden Beweismittel?
Ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt?
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