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3. Checkliste: Darauf sollte der Rechtsanwalt während der Durchsuchung achten
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Checkliste: Darauf sollte der Rechtsanwalt während der Durchsuchung achten
– | Der Mandant sollte alle Handlungen unterlassen, die als Verdunklungshandlungen zu deuten sein könnten, da ansonsten möglicherweise ein Haftgrund angenommen werden könnte. |
– | Gespräche mit den durchsuchenden Beamten zur Sache sollten von dem Mandanten vermieden werden, da grundsätzlich alle Erkenntnisse hieraus verwertet werden können. Dies gilt auch, soweit es sich nicht um „förmliche“ Vernehmungen, sondern bloße formlose Gespräche handelt. |
– | Der Verteidiger sollte darauf achten, dass die durchgeführten Maßnahmen von dem Durchsuchungsbeschluss, von dem ihm zumindest eine Kopie auszuhändigen ist,[136] gedeckt sind. |
– | Mit dem Mandanten ist zu klären, ob dieser zur Fortführung seiner Tätigkeit Kopien der Unterlagen benötigt, die er vor Abtransport anfertigen kann. |
– | Wurde Gefahr im Verzug angenommen, sollte sich der Verteidiger die Gründe hierfür darlegen lassen. |
– | Einem möglichen Auffinden von Zufallsfunden sollte eventuell durch Herausgabe oder Zugänglichmachung der gesuchten Unterlagen/Gegenstände zuvorgekommen werden. Der Sicherstellung von Zufallsfunden sollte der Verteidiger, jedenfalls soweit diese nach Ende der Durchsuchung gemacht wurden, widersprechen. |
– | Handelt es sich um eine Durchsuchung gem. § 103 StPO bei einem Zeugnisverweigerungsberechtigten, so sollte darauf geachtet werden, dass Gegenstände, die unter § 97 StPO fallen, nicht freiwillig herausgegeben werden, um eine eventuelle Strafbarkeit des Mandanten zu verhindern. |