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4. Muster: Merkliste zur (eventuellen) Durchsuchung für den (beschuldigten) Mandanten
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Muster 39 Merkliste zur (eventuellen) Durchsuchung für den (beschuldigten) Mandanten
Im Hinblick auf … kann nicht ausgeschlossen werden, dass in nächster Zeit bei Ihnen eine Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden stattfinden wird.
Hierzu einige Hinweise:
– | Eine Durchsuchung ist grundsätzlich nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses möglich. Begründen die Beamten die Durchsuchung mit der Annahme von Gefahr im Verzug, lassen Sie sich die Gründe hierfür darlegen und notieren Sie diese für eine spätere Überprüfbarkeit. |
– | Möglichkeiten, sich gegen die Durchsuchung zur Wehr zu setzen, bestehen nicht, sie muss geduldet werden. |
– | Lassen Sie sich einen Durchsuchungsbeschluss aushändigen und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Verteidiger auf. Dies darf Ihnen nicht untersagt werden. Sollte es Ihnen dennoch untersagt werden, wirken Sie darauf hin, dass dieser Umstand in das Durchsuchungsprotokoll aufgenommen wird. |
– | In dem Gespräch mit Ihrem Verteidiger soll auch besprochen werden, ob es sinnvoll ist, die gesuchten Gegenstände freiwillig herauszugeben, da dies die Durchsuchung abkürzt und der mögliche Vorteil besteht, dass keine „Zufallsfunde“ gemacht werden, die von den Ermittlungsbehörden als Anfangsverdacht weiterer Straftaten gedeutet werden. |
– | Achten Sie darauf, dass Sie nicht den Anschein erwecken, Gegenstände oder Unterlagen verschwinden zu lassen. Dies könnte die Gefahr Ihrer Festnahme begründen. |
– | Sie haben als Hausrechtsinhaber das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein, soweit Sie die Durchsuchung nicht stören. |
– | Nach Ende der Durchsuchung muss Ihnen ein Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände ausgehändigt werden. Achten Sie darauf, dass dieses vollständig ist und die mitgenommenen Gegenstände genau bezeichnet. |
– | Wurden sämtliche laut Durchsuchungsbeschluss gesuchten Gegenstände aufgefunden, darf die Durchsuchung nicht fortgesetzt werden. Wird dies dennoch getan und in der Folge Gegenstände sichergestellt, auf die sich die Durchsuchungsanordnung nicht bezieht, sollten Sie der Sicherstellung widersprechen. |
– | Personen Ihres Vertrauens können zu der Durchsuchung hinzugezogen werden, soweit diese ebenfalls die Durchsuchung nicht stören. Im Störungsfall können die entsprechenden Personen bis zum Ende der Durchsuchung festgenommen werden. |
– | Machen Sie keine Aussage zur Sache, ohne zuvor mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben. Dies gilt auch für informelle Gespräche. |
– | Vermeiden Sie alle Handlungen, die nach einem Bestechungsversuch aussehen könnten. Es spricht allerdings nichts dagegen, den Beamten freundlich zu begegnen, diesen z.B. Kaffee anzubieten. |
Kapitel 2 Verteidigung im Ermittlungsverfahren › D. Durchsuchung und Beschlagnahme › III. Verwertungsverbote