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2. Sachverhaltschilderung des Mandanten

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In vielen Fällen trifft der Verteidiger zu einem Zeitpunkt auf den Mandanten, zu dem dieser sich bereits selbst eine eigene Verteidigungsstrategie aufgebaut hat, die er nun zunächst an dem Verteidiger „testen“ möchte. Gelegentlich hat der Mandant sogar schon Zeugen dafür gewinnen können, seine ausgedachte Einlassung zu bestätigen. Dies kann in Einzelfällen sogar so weit gehen, dass der Mandant bei einer ihm nahestehenden Person die Bereitschaft dafür geweckt hat, die Schuld wahrheitswidrig auf sich zu nehmen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und z.B. in der Vorstrafenliste des Mandanten oder in der Gefahr des für ihn existenzbedrohenden Verlusts der Fahrerlaubnis liegen, der von einem Dritten möglicherweise leichter zu verkraften ist. Auch Geldzahlungen oder entsprechende Angebote an einen willfährigen „Entlastungszeugen“ durch den Mandanten kommen gelegentlich vor.

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