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a) Typischer Sachverhalt

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Dem Mandanten M wird ein versuchtes Tötungsdelikt zum Nachteil des G zur Last gelegt. M kommt in die Kanzlei und beauftragt Rechtsanwalt R mit seiner Verteidigung. Er berichtet dem R von einer körperlichen Auseinandersetzung mit G, den er in Notwehr niedergestochen habe. Sein Bekannter B habe alles beobachtet und könne bestätigen, dass der Stich gegen G erforderlich gewesen ist, um dessen Angriff gegen M abzuwehren.

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