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aa) Bedeutung der Zeugenbefragung
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Die außergerichtliche Befragung von Zeugen stellt den bedeutsamsten Fall eigener Ermittlungen des Verteidigers dar. Sie ist dem Verteidiger nicht verwehrt.[25] Die Befragung von Zeugen durch den Verteidiger gehört vielmehr zu seinen wesentlichen Aufgaben im Ermittlungsverfahren[26] und dient insbesondere zur Überprüfung der Behauptung des Mandanten, der Zeuge werde etwas Bestimmtes, i.d.R. für ihn Vorteiliges bekunden. Es stellt in diesen Fällen geradezu einen Kunstfehler dar, hieraufhin ungeprüft die Vernehmung des vom Mandanten genannten Zeugen bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen.[27] Nicht selten entpuppen sich angebliche Entlastungszeugen als Zeugen, die der Staatsanwaltschaft zur Überführung des Mandanten gerade noch gefehlt haben. Auch weil der Mandant den Inhalt der von dem Zeugen zu erwartenden Aussage oftmals allzu optimistisch einschätzt, ist eine vorherige Überprüfung der Erkenntnisquelle durch den Verteidiger regelmäßig notwendig.