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Erster AbschnittDer Verwaltungsakt Kapitel 5Bedeutung, Begriff und Arten des Verwaltungsakts A.Bedeutung des Verwaltungsakts I.Allgemeine Bedeutung des Verwaltungsakts

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209Der VA ist nach wie vor die wichtigste Handlungsform der Verwaltung (Kopp/Ramsauer, § 35 Rn. 2). Mit ihr wird es der Verwaltung ermöglicht, einseitig verbindliche Regelungen gegenüber dem Bürger zu treffen. Hierdurch wird sie in die Lage versetzt, bereits ohne gerichtliches Urteil, wie dies der Bürger grundsätzlich zur Durchsetzung seines Rechts benötigt, schnell und wirksam zu handeln. Gleichzeitig wird durch den VA die in den Gesetzen enthaltene abstrakt-generelle Regelung auf einen konkreten Fall und eine individuelle Person umgesetzt (Konkretisierungsfunktion des VA). Aus einem solchen VA kann bei Vorliegen auch der übrigen Vollstreckungsvoraussetzungen vollstreckt werden.

Allgemeines Verwaltungsrecht

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