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2.Subjektives System; Begriff des Kaufmanns im Überblick

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10Aufgrund der Eigenart des Handelsrechts als Sonderprivatrecht der Kaufleute ist der zentrale Begriff des HGB der des Kaufmanns. Der Kaufmannsbegriff ist in §§ 1 ff. HGB geregelt (eingehend zum Kaufmannsbegriff des HGB Rn. 23 ff.). Danach können zum einen natürliche Personen Kaufleute sein; nach § 1 HGB ist grundsätzlich jeder Gewerbetreibende Kaufmann. Wenn eine natürliche Person ein kaufmännisches Unternehmen allein betreibt, bezeichnet man diese als Einzelkaufmann. Nach § 6 Abs. 1 HGB unterliegen auch Personenhandelsgesellschaften, also die OHG (§§ 105 ff. HGB) und die KG (§§ 161 ff. HGB), den für Kaufleute geltenden Vorschriften des HGB.15 Schließlich sind auch bestimmte juristische Personen, insbesondere Kapitalgesellschaften, kraft ihrer Rechtsform Kaufleute (s. § 6 Abs. 2 HGB):

– die GmbH (s. § 13 Abs. 3 GmbHG: „Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs“);

– die AG (s. § 3 Abs. 1 AktG: „Die Aktiengesellschaft gilt als Handelsgesellschaft, auch wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht“);

– die KGaA (s. § 278 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 1 AktG);

– die eingetragene Genossenschaft (eG, s. § 17 Abs. 2 GenG: „Genossenschaften gelten als Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs“);

– die mit Wirkung zum 8.10.2004 durch die SE-VO16 EU-weit eingeführte Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE; s. Art. 9 Abs. 1 Buchst. c Ziff. iii SE-VO i. V. m. § 3 Abs. 1 AktG).17

11Mit dem Anknüpfen an die Kaufmannseigenschaft eines Rechtssubjekts als Voraussetzung für die Anwendbarkeit der handelsrechtlichen Sondervorschriften folgt das HGB dem subjektiven System. Maßgeblich für die Anwendbarkeit des HGB ist also nicht der Umstand, dass in objektiver Hinsicht das vorgenommene Geschäft einen bestimmten Inhalt oder bestimmte Merkmale aufweist; vielmehr kommt es darauf an, dass – je nachdem – einer oder beiden der an dem Geschäft beteiligten Parteien subjektiv die Eigenschaft zukommt, Kaufmann zu sein.

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