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§ 1Einführung und Grundlagen I.Entstehungsgeschichte des HGB
Оглавление1Das Handelsrecht ist im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Das HGB ist am 7.4.1897 vom Reichstag des damaligen Deutschen Reiches verabschiedet und am 10.5.1897 vom Deutschen Kaiser ausgefertigt worden;1 es ist – zeitgleich mit dem BGB2 – am 1.1.1900 in Kraft getreten. Seit seinem Inkrafttreten hat das HGB zahlreiche Änderungen erfahren, in neuerer Zeit namentlich durch das Handelsrechtsreformgesetz vom 22.6.1998,3 das insbesondere den Kaufmannsbegriff des HGB reformiert und das Firmenrecht grundlegend geändert hat.4 Zudem wurde und wird das HGB stark durch EG- bzw. EU-Richtlinien beeinflusst, vor allem in den Bereichen des Registerrechts (s. die Gesellschaftsrechts-Richtlinie von 20175), des Handelsvertreterrechts (s. die Handelsvertreter-Richtlinie von 19866) und des Bilanzrechts (s. die Bilanz-Richtlinie von 20137).
2Vorläufer des HGB war das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB). Dieses war im Anschluss an die im Jahr 1861 mit Mehrheitsbeschluss gefasste Empfehlung der Bundesversammlung des Deutschen Bundes in den Folgejahren einheitlich in den meisten Staaten des Deutschen Bundes eingeführt worden. Mit der Erklärung des ADHGB zum Bundesgesetz8 galt es ab 1870 in allen Staaten des Norddeutschen Bundes und ab 1871 mit der Übernahme des ADHGB als Reichsgesetz9 im gesamten Deutschen Reich. Es wurde zum 1.1.1900 durch das HGB abgelöst; zahlreiche Bestimmungen des ADHGB wurden jedoch in das HGB übernommen. In Liechtenstein, das seinerzeit dem Deutschen Bund angehörte, gilt das ADHGB bis zum heutigen Tag unter dieser Bezeichnung fort. In Österreich galt das ADHGB von 1863 bis 1938 unter der Bezeichnung „Allgemeines Handelsgesetzbuch“ (AHGB); nach dem Anschluss an das Deutsche Reich trat 1938 auch in Österreich das HGB an die Stelle des AHGB. Mit Wirkung vom 1.1.2007 wurde das österreichische HGB umfassend geändert und in „Unternehmensgesetzbuch“ (UGB) umbenannt10 (dazu noch Rn. 13). Trotz der Änderung und Umbenennung weist das österreichische UGB weiterhin deutliche Parallelen zum deutschen HGB auf.