Читать книгу Der Weg zum Kraftfahrzeug Sachverständigen - Nico Michaelis - Страница 11
1.8 TÄTIGKEITEN BEI GERICHT
ОглавлениеIm Zivilprozess (§ 404 Abs. II ZPO) und im Strafverfahren (§ 73Abs. 2 StPO) muss, in Rechtsschutzsachen (§ 2 Abs. 1e ARB) kann der vom Gericht angerufene Sachverständige "öffentlich bestellt und vereidigt" sein. Daneben ist den betroffenen Parteien selbstverständlich freigestellt, ein Privatgutachten von einem Sachverständigen seines Vertrauens erstellen zu lassen. Ein Gutachter, der für eine Prozesspartei bereits als Privatgutachter tätig war, wird in der gleichen Sache als gerichtlicher Gutachter gewöhnlich ausgeschlossen. Die vom Gericht bestellten Gutachten werden nach Justizvergütungsund -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet. Die Stundensätze richten sich nach Honorargruppen und liegen zwischen 50 und 85 Euro je Stunde. Die Honorargruppen sind einzelnen Fachbereichen zugeordnet (Anlage 1 zu § 9 JVEG). Kraft Gesetz sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige verpflichtet, gerichtliche Aufträge auszuführen. Trotz der relativ niedrigen Honorarsätze wird aber auch ein freier Sachverständiger die Ehre, vor Gericht tätig zu werden, normalerweise nicht ablehnen.
Für Sachverständige auf dem Gebiet Unfallrekonstruktion können die gerichtlichen Gebührensätze allerdings zum wirtschaftlichen Problem werden, da sie recht häufig für Gerichte tätig werden und weniger Umsatz aus Privatgutachten erwarten. Zudem wiegt die Verantwortung für das Schicksal der am Prozess Beteiligten wesentlich schwerer als bei der reinen Schadensermittlung, in der es "nur" um Geld geht. Einen Blechschaden zu bewerten, ist meist einfacher, als bei einer Unfallrekonstruktion exakte wissenschaftliche Untersuchungen und Folgerungen zu ziehen. Bei schweren Personenschäden oder Todesfällen, bei einer drohenden Gefängnisstrafe für den Schuldigen, muss der Sachverständige eine Verantwortung übernehmen, die mancher verständlicherweise nicht gern tragen will.