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1.5 AUFNAHMEBEDINGUNGEN DER BERUFSVERBÄNDE

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Ordentliches Mitglied in den Verbänden kann nur werden, wer sein fachliches Können nachgewiesen hat oder eine Prüfung vor einem verbandsinternen Fachausschuss abgelegt hat.

Bei der Sachkunde wird im Hinblick auf die späteren Tätigkeitsfelder zwischen "Kfz-Schäden", "Kfz-Bewertung" und "Unfallrekonstruktion" unterschieden.

Es werden Kfz-spezifische Kenntnisse im technischen Bereich, Fahrdynamik, Fahrzeug- und Karosseriebau, Richtmöglichkeiten, Lackierung, aber auch juristische und versicherungstechnische Grundkenntnisse verlangt.

Im Bereich Unfallrekonstruktion kommen naturwissenschaftliche Fragen hinzu.

Der Bewerber muss elementare Zusammenhänge in Festigkeitslehre, Statik und Dynamik kennen, Verfahren im Kfz-Bau, Funktion der Fahr- und Antriebsaggregate, Reifenkonstruktion und vieles mehr.

Daneben muss der Bewerber seine persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit nachweisen und sich der Satzung und Ehrenordnung unterwerfen. Die Verbände fordern laufende Weiterbildung und unterstützen ihre Mitglieder mit dem Angebot eigener Seminare. Sie fördern auch die Bemühungen um eine öffentliche Bestellung durch die zuständigen Kammern und bieten Fachseminare an, die auf die Prüfung vorbereiten.

Der Weg zum Kraftfahrzeug Sachverständigen

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