Читать книгу Der Weg zum Kraftfahrzeug Sachverständigen - Nico Michaelis - Страница 8
1.7 ERSTELLUNG VON GUTACHTEN
ОглавлениеBei der Erstellung von Gutachten oder der Sachverständigen-Aussage vor Gericht werden vom Sachverständigen neben der besonderen Kenntnis der fachlichen Zusammenhänge auch Klarheit und Präzision im Sprachgebrauch gefordert. Ganz einfach ist es für den Sachverständigen nicht, sich Laien verständlich zu machen; ein Problem, das er mit vielen Technikern teilt.
Der Kunde erwartet vor der Erstellung eines Gutachtens, dass ihm Erfolgschancen und Kostenrisiko klar aufgezeigt werden. Aufwendige Materialprüfungen für die Feststellung eines Fertigungsmangels oder Materialfehlers sind sinnlos, wenn rechtliche Ersatzansprüche an den Hersteller des betreffenden Teils keine Aussicht auf Erfolg haben. Dabei muss der Sachverständige darauf achten, keine unzulässige Rechtsberatung vorzunehmen.
Ein Gutachten in der Kfz-Bewertung enthält:
genaue Angaben über die Art des Auftrages, den Auftraggeber etc.,
genaue Angaben über die Besichtigung, Zustand des besichtigten Fahrzeugs (repariert oder nicht),
technische Daten des Fahrzeuges und alle Angaben, die den Zustand des Fahrzeuges vor dem Unfall betreffen,
Stellungnahme zum Fahrzeugwert vor dem Schadensfall zu einem anzugebenden bestimmten Stichtag,
Feststellung der Unfallschäden, voraussichtliche unfallbedingte Instandsetzungskosten, voraussichtliche Reparaturdauer bzw. Dauer der Wiederbeschaffung in Arbeitstagen,
Stellungnahme zur Wertminderung mit Begründung, Fragen, die bei der Regulierung ggf. zu beachten sind.
Für die Wert- bzw. Schadensermittlung werden die bekannten Marktberichte von DAT (Deutsche Automobil Treuhand GmbH) und Audatex und die Schwacke-Liste benutzt.
Ein Gutachten für die Rekonstruktion von Unfällen enthält:
genaue Angaben über den Auftrag und den Auftraggeber,
eine Aufstellung der für die Bearbeitung des Gutachtens verwendeten Unterlagen wie Polizeiskizze, Unfallfotos, Spurenverläufe etc.,
Daten des Unfalls, Daten des Fahrzeugs, der beteiligten Personen und die Untersuchung des Fahrzeugs, der Unfallphase, der Situation,
Fotos und Skizzen mit charakteristischen Positionen der beteiligten Fahrzeuge bzw. Personen und deren Geschwindigkeiten,
die Angabe und Erläuterung der für Berechnungen getroffenen Annahmen, z.B. Grenzwerte der Reibungswerte zwischen Reifen und Gegenständen und Fahrbahn, Grenzwerte der Beschleunigung und Verzögerung,
Wertung anderer objektiv gesicherter Feststellungen wie Fahrtenschreiber-Auswertung, Spurlängen, die Diskussion des vorliegenden Materials und etwaiger Diskrepanzen in der Aussage.
Erstellen eines unabhängigen und eigenverantwortlichen KfzSchadensgutachten, nach der Besichtigung bei der Reparaturwerkstatt, unter Beachtung der Verwertung für die Kfz-Werkstatt, Versicherung und natürlich des Kunden oder Anspruchstellers.
Dabei müssen in der Regel für alle Interessenten folgende Information aus dem Gutachten herauslesbar sein. Schlussendlich richten sich die Angaben und Untersuchungsergebnisse des Gutachtens jedoch nach der Aufgabenstellung oder dem Beweisbeschluss.
Art des Schadens (Haftpflichtschaden etc.)
Datum der Schadensentstehung (Unfallentstehung)
Schadenshöhe
Restwert
Wertminderungsansprüche des Geschädigten
Dauer der Reparatur
Dauer der Wiederbeschaffung
Kalkulation der benötigten Teile
Zu erwartender Arbeitsaufwand
Unfallrekonstruktion (je nach Sachlage)
Zustand des Fahrzeugs
Protokoll der Ortsbesichtigung (Besichtigungsort, Datum etc.)
Vorschäden
Plausibilität der Schäden
Benennung des Anspruchstellers und Versicherungsnehmers
Regulierende Versicherung oder Behörde
Versicherungsnehmer und Policennummer
Unterschrift und Stempel des Sachverständigen
Lackierkosten (sofern Lackschäden)
Die Rechnung selbst ist kein fester Bestandteil des Gutachtens. In vielen Fällen, vor allem bei einer Abtretung der Ansprüche des Auftraggebers an den Gutachter, wird die Rechnung über das Gutachten jedoch diesem beigefügt, damit die Versicherung die Gutachterkosten direkt an den Gutachter überweisen kann.