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3.1 / 5 GERICHTLICHER AUFTRAG

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In manchen Fällen wird das Schadensgutachten vom Gericht direkt in Auftrag gegeben. In diesen Fällen benennt das Gericht einen Sachverständigen und stellt ihm die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Meist vergeben die Gerichte Aufträge an öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige, die immer mehr an Bedeutung gewinnen. Lediglich der freie und der zertifizierte Sachverständige können einen gerichtlichen Auftrag ablehnen, ohne dafür wichtige Gründe zu benennen. Nimmt der freie Sachverständige allerdings den Auftrag an, unterliegt er allen gesetzlichen Bestimmungen wie auch der öffentlich bestellte Sachverständige. Der freie Sachverständige wird jedoch auch als Gerichtsgutachter nicht zu einem öffentlich bestellten Sachverständigen. Die Rechnungstellung basiert auf dem Justizvergütungsund Entschädigungsgesetz, welches die Höhe und den Umfang der Vergütung regelt.

Der Weg zum Kraftfahrzeug Sachverständigen

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