Читать книгу Der Weg zum Kraftfahrzeug Sachverständigen - Nico Michaelis - Страница 25
3.1 / 7 UNTERSCHIEDE BEI DEN EINZELNEN AUFTRAGSARTEN
ОглавлениеIm Gegensatz zum Versicherungsgutachten wird ein Privatauftrag meist erteilt wenn, wie der Name bereits sagt, ein rein privates Interesse vorliegt. Dies kann zum Beispiel vorkommen wenn ein Gutachten einer kaskoregulierenden Versicherung bezweifelt wird. In einem solchen Fall wird ein so genanntes Gegengutachten erstellt. Vermehrt kommt es vor, daß Versicherungsgutachter die Kosten niedrig halten, um dem Auftraggeber entgegen zu kommen. In machen Fällen werden auch mehr Instandsetzungsarbeiten aufgenommen. Da der Anspruchsteller, als Laie, nicht nachvollziehen kann, ob das Gutachten die fachgerechte Reparatur beschreibt, kann er auf eigene Kosten ein Privatgutachten eines freien Sachverständigen erstellen lassen. Kommt es bei den Gutachten zu großen Differenzen, kann auf dieser Gurndlage ein Kaskogutachten angefochten werden.
In einem Zivilverfahren kann dann durch einen Obergutachter, meist ein öffentlich bestellter Sachverständiger, der wahre Sachverhalt geklärt werden.
Der Preis eines Gutachtens wird meist im Vorfeld festgelegt und ist im Rahmen eines Werkvertrags frei vereinbar.
Im Vertrag sollten folgende Angaben nicht fehlen:
Auftraggeber und Auftragnehmer,
Anschriften und Telefon der Parteien (falls bekannt),
Kfz-Kennzeichen, des Geschädigten und des Schädigers (falls vorhanden),
Schadensnummer (falls bekannt)
Versicherungsnummer (falls bekannt)
Anschrift der Versicherung, an die das Gutachten gesandt wird
Anschrift des Rechtsanwalts oder Leasinggebers an die das Gutachten gesandt wird,
Fertigstellungstermin (falls vereinbart)
Preis und Bezahlung (Vorkasse, Überweisung oder Barzahlung),
Abtretungsvereinbarung z. B. für Versicherungen oder Anwaltskanzleien,
Datum Ort,
Fristen, Kündigung und Rücktritt,
Vorgaben,
Pflichten des Auftraggebers (z.B. Mitwirkungspflicht, Informationsbeschaffung etc.)
Unterschrift des Auftraggeber,
Im folgenden finden Sie das Muster einer Auftragsbestätigung für einen Werkvertrag. Im Gegensatz zu anderen Sachverständigenbereichen ist es im Falle einer Kraftfahrzeugbegutachtung wichtig, dass der Kunde versteht, dass der Unfallgegner nur im Falle eines Verschuldens die Kosten für das Gutachten übernimmt bzw. übernehmen muss. Stellt sich heraus, dass der Auftraggeber selbst den Unfall verschuldet hat oder zumindest eine Mitschuld trifft, wird er die Kosten für das Gutachten selbst übernehmen müssen. Im Rahmen der Beauftragung ist es daher wichtig, dass der Kunde anerkennt, dass er bei einer Änderung der Haftung selbst die Kosten für das Gutachten tragen muss. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn der Kunde seine Ansprüche an den Sachverständigen abgetreten hat und er folglich davon ausgeht, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten entrichten wird. Lehnt die Versicherung die Haftung ab, so muss der Sachverständige seine Gebühren direkt beim Auftraggeber geltend machen.
Der Sachverständige sollte seine Arbeit erst dann aufnehmen, wenn er einen unterschriebenen Vertrag (Beauftragung) vorliegen hat. Ohne einen unterschriebenen Vertrag wird es im Streitfall schwierig sein Abmachungen zu beweisen. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche kann in einem solchen Fall sehr schwierig sein.