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1.10 AKQUISITION

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Für Sachverständige bestehen gewisse Werbebeschränkungen, die jedoch in den letzten Jahren wesentlich gelockert wurden. Hinweisende Werbung ist grundsätzlich erlaubt. Im Zweifelsfällen sollte man sich vorher bei den Verbänden oder der örtlichen IHK erkundigen, ob eine bestimmte Form der Werbung in der Branche statthaft ist. Die Eröffnung eines Büros kann der Sachverständige in jedem Fall anzeigen. Ebenso ist der Hinweis auf seine Tätigkeit und sein Angebot statthaft solange es nicht reisserisch ist.

Neben einer Zeitungsannonce kann man sich mit seinem Fachgebiet in einem persönlichen Schreiben bei Anwälten oder Werkstätten und Versicherungsagenturen bekannt machen. Normalerweise erhält man Aufträge aufgrund von Weiterempfehlungen unter Rechtsanwälten oder Werkstätten. Unter Umständen hat man auch in seiner Praxiszeit als Angestellter in einem Sachverständigenbüro bereits einschlägige Kontakte geknüpft, die einem erste Aufträge als Selbständiger bringen.

Wichtig ist auch der Eintrag im Branchenfernsprechbuch. Die beste, weil in der Regel immer noch eindrucksvollste Werbung ist natürlich die Bestellung und Vereidigung durch die Industrieund Handelskammer und die Aufnahme in deren Sachverständigenliste. Auch die Mitgliedschaft im Berufsverband unterstützt die Akquisitionsbemühungen erheblich, weil sie eine solide fachliche Qualifikation voraussetzt.

Der Weg zum Kraftfahrzeug Sachverständigen

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