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1.9 AUSSTATTUNG UND EINRICHTUNG

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Es ist möglich und auch gängige Praxis, als Sachverständiger mit einem Arbeitszimmer in der Privatwohnung und der entsprechenden Büroeinrichtung zu starten. Eine eigene Prüfstation ist zunächst nicht unbedingt nötig, allerdings bei entsprechender Auftragslage längerfristig zu empfehlen. Bei Einrichtung einer Prüfstation wären allein für Geräte wie Abgasmessinstrumente, Bremsenprüfgeräte, Lackschichtenmesser, Mikroskop u.a. ca. € 15.000 an Investitionen zu veranschlagen.

Hinzu kommen die Halle, Standfläche, Gruben und andere Einrichtungen. Anfangs genügt es, wenn der Sachverständige die Fahrzeuge in einer fremden Werkstatt prüfen kann. Er darf allerdings nur an solchen Prüfstellen Fahrzeuge untersuchen, die der sogenannten Geräte-Richtlinie entsprechen.

Einrichtungen für die Kfz-Sachverständigentätigkeit

Der Kfz-Sachverständige muss über die aufgelisteten Mindesteinrichtungen zur Berufsausübung verfügen:

 EDV-gestützte Kalkulationssysteme

 geeignete Fotoausrüstung mit Tasche

 Reifenprofiltiefenmesser

 Reifendruckmesser geeicht

 Bandmaß 20 m

 Maßstab

 Kreide

 Werkzeugkoffer mit Inhalt

 Lupe

 Taschenlampe

 Prüflampe

 Elektrische Messgeräte (Voltmeter – Amperemeter)

 Lackschichtdickenmesser

 Präzisions-Teleskopmessstab

Im Bedarfsfall muss dem Sachverständigen die Möglichkeit gegeben sein, eine geeignete Untersuchungsstelle zu benutzen.

Der Weg zum Kraftfahrzeug Sachverständigen

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