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3.1 / 6 VERSICHERUNGSGUTACHTEN

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Im Kaskoschadenfall wird meist ein Gutachter der regulierenden Versicherung eingesetzt, da die Versicherung ihr Weisungsrecht nutzt.

Klassische Kaskounfälle sind Wildschäden, Einbruchsschäden, Vandalismus und selbstverschuldete Unfälle, die durch eine Vollkasko Versicherung abgedeckt sind. Kaskoschäden entstehen nicht durch Fremdverschulden. Als Kaskoschäden werden auch Schäden beziffert, bei denen der Schädiger nicht direkt haftbar gemacht werden kann. Wird zum Beispiel ein Einbrecher auf frischer Tat ertappt, wie er ein Auto aufbricht, so kann der Besitzer den Schaden bei seiner Teilkaskoversicherung geltend machen. Die Versicherung wird ihrerseits den beglichenen Schaden beim Täter einfordern. Meist wird hierbei ein unabhängiges Schadensgutachten zur Beweissicherung benötigt. Der beauftragte Sachverständige ist in den häufigsten Fällen ein angestellter Gutachter der Versicherung, so daß ein freier Sachverständiger nur in seltenen Fällen mit einem Kaskogutachten beauftragt wird. Einige Ausnahmen gibt es bei kleineren Versicherung, die es sich nicht leisten können regionale Sachverständige einzustellen. Sie greifen bei Bedarf auf freie Sachverständige zurück, die unter Berücksichtigung von Preisabsprachen Gutachten für die Versicherung erstellen.

Der Weg zum Kraftfahrzeug Sachverständigen

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