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(4) sonstige Abzüge

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In §§ 7a, 7g–7i EStG finden sich weitere Abzugsmöglichkeiten. Insbesondere ist der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG bedeutsam. Demnach kann vor Anschaffung bzw. Herstellung eines Anlageguts ein Betrag in Höhe von 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gewinnmindernd abgesetzt werden. Gemäß § 7g Abs. 5 und Abs. 6 EStG sind in diesem Zusammenhang auch Sonderabschreibungen möglich. Die Regelung dient dem Anreiz zu Investitionen bei kleinen und mittleren Betrieben.

Steuerrecht

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