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c) Betriebsausgaben
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Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.
Durchlaufende Posten scheiden wiederum aus. Auch die Rückzahlung eines Darlehens stellt korrespondierend zur Behandlung der Darlehensauszahlung keine Betriebsausgabe dar. Lediglich bei den Zinsen handelt es sich um Betriebsausgaben.