Читать книгу Sozialrecht - Raimund Waltermann - Страница 220
VI. Alterseinkünftegesetz
Оглавление433
Eine weitere Förderung der (privaten) Altersvorsorge wird durch das Alterseinkünftegesetz[81] angestrebt. Es ermöglicht einen schrittweise sich erhöhenden Sonderausgabenabzug (siehe § 10 Abs. 1 Nr 2, Abs. 2, Abs. 3 EStG) für Altersvorsorgebeiträge, sodass vom Jahr 2025 an Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zu dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung steuerfrei gestellt sind. Altersvorsorgeaufwendungen im Sinn des Alterseinkünftegesetzes sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zu privaten Leibrentenversicherungen. Gleichzeitig mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit hat der Gesetzgeber aber auch die nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften eingeführt (Rn 376).