Читать книгу Internationales Strafrecht - Robert Esser - Страница 62

a) Formale Anforderungen

Оглавление

280

Sämtliche Schriftsätze, Erklärungen und Stellungnahmen sind per Post in dreifacher Ausfertigung (das gilt auch für die dazugehörigen Anlagen) an die Kanzlei zu senden (§ 3 PD-W).[8] Die Einreichung per E-Mail ist unzulässig (§ 4 PD-W). Vertrauliche Unterlagen sollten als Einschreiben aufgegeben werden (§ 5 PD-W). Unaufgefordert zugesandte Unterlagen werden nur mit Zustimmung des Kammerpräsidenten zur Verfahrensakte genommen (§ 6 PD-W).

281

Um den Unterzeichner (bzw. Verfasser) eines per Fax übermittelten Schriftsatzes identifizieren zu können, muss dessen Name auf dem betreffenden Schriftstück gedruckt bzw. ausgeschrieben sein (§ 8 PD-W). Jeder Schriftsatz sollte nach §§ 10 ff. PD-W außerdem

die Registernummer sowie den Namen, unter dem die Beschwerde geführt wird, enthalten,
eine Überschrift besitzen, die Art und Inhalt des Schriftsatzes beschreibt[9],
auf DIN A4 Seiten geschrieben sein (Seitenrand mindestens 3,5 cm),
deutlich lesbar und – vorzugsweise – in Schriftgröße 12, bzw. 10 für Fußnoten gedruckt sein, bei einem Zeilenabstand von 1,5 Zeilen,
Zahlen und Nummern als Zahlenangabe (0-9) enthalten,
eine durchgehende Seitennummerierung aufweisen,
in durchnummerierte Absätze unterteilt sein,
in Abschnitte gegliedert sein, die in Form und Abfolge dem Aufbau der Entscheidungen und Urteile des Gerichtshofs entsprechen: Sachverhalt (Facts); nationales Recht und Praxis (Domestic law and practice); Beschwerden (Complaints); Rechtslage (Law); der Abschnitt zur Rechtslage sollte wie folgt unterteilt sein: Aspekte zur Zulässigkeit der Beschwerde (Preliminary objection on […]); Verletzung von Artikel […] (Alleged violation of Article […]),
jede Antwort auf eine Frage des Gerichtshofs oder Erwiderung auf eine Stellungnahme eines anderen Verfahrensbeteiligten in einem separaten Abschnitt mit entsprechender Überschrift abhandeln,
einen Verweis auf jedes in Bezug genommene und in der Anlage beigefügte Dokument enthalten,
eine Kurzzusammenfassung enthalten, wenn sein Umfang 30 Seiten übersteigt sowie
mit einer Unterschrift versehen sein,
auf nur einseitig bedrucktem Papier per Post geschickt werden, wobei Anlagen zwar zusammengeheftet sein sollen, allerdings nur so, dass sie leicht getrennt werden können (keine Heftklammern, etc.).

282

Wird in einem Schriftsatz auf Dokumente oder andere Unterlagen Bezug genommen, die dem Gerichtshof auch vorgelegt werden, so müssen diese in einem separaten Anhang aufgeführt werden.

283

Üblicherweise erfolgt die erste Korrespondenz mit der Kanzlei in der Sprache, in der auch die Beschwerde eingereicht worden ist. Zur weiteren Sprachenregelung siehe Rn. 223.

Internationales Strafrecht

Подняться наверх