Читать книгу Ausbildungsförderungsrecht - Roland Deres - Страница 37

4.Überblick über Bildungskredit und Studienkredite 4.1Bildungskreditprogramm des Bundes

Оглавление

Das erstmals im April 2001 aufgelegte Bildungskreditprogramm des Bundes stellt eine Ergänzung zur einkommensabhängigen Förderung nach dem BAföG dar und ist zugleich ein erster Schritt in die individuellen Finanzierungsmöglichkeiten im Bildungssektor. Angeboten wird ein auf bis zu 24 Monate befristeter und auf die Höhe von 300 €/Monat begrenzter monatlicher Kredit. Dabei kommt es auf die Bedürftigkeit des Auszubildenden nicht an, Einkommen und Vermögen des Auszubildenden oder seiner Eltern spielen keine Rolle. Die Inanspruchnahme des Bildungskredits ist unabhängig von der Förderung mit Leistungen nach dem BAföG möglich.

Zielgruppe sind Studierende im fortgeschrittenen Studium und volljährige Schüler in ihrer Abschlussphase. Studierende können den Bildungskredit nach Ablegung der Zwischenprüfung, für eine Auslandsausbildung oder für ein Aufbaustudium erhalten; im letzteren Fall sogar für weitere 24 Monate. Schüler können ihn in den beiden letzten Jahren ihrer Ausbildung in Anspruch nehmen. Der Bildungskredit wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (vormals Deutsche Ausgleichsbank) vergeben, er ist verzinslich, wobei die Zinsen aufgrund der Ausfallbürgschaft des Bundes niedrig gehalten werden können.

Der Bildungskredit soll die nicht nach dem BAföG geförderten Auszubildenden in den Stand setzen, die Ausbildung sicher und zügig abzuschließen. Bei den nach dem BAföG Geförderten dient er der Finanzierung eines außergewöhnlichen finanziellen Aufwands (wie etwa kostspieliger Studienmaterialien, Exkursionen etc.), die nicht von den Leistungen nach dem BAföG abgedeckt werden.

Seit Einführung des Bildungskreditprogramms belegt eine stark wachsende Inanspruchnahme seine Attraktivität.

Die Förderbestimmungen dieses Programms sind abgedruckt unten Teil III.

Ausbildungsförderungsrecht

Подняться наверх