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4.2Studienkredite

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Weiterhin steht Auszubildenden ein vielfältiges Angebot von geldmarktorientierten Studienkrediten zur Verfügung, die unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen genügen. Diese Kredite können unabhängig vom Erhalt von Förderungsleistungen nach dem BAföG und von der Inanspruchnahme eines Bildungskredits des Bundes in Anspruch genommen werden. Ihnen ist gemeinsam, dass der Bund hierfür keine Ausfallhaftung übernimmt.

Alternativ zu dem Studienkreditmodell der KfW bieten Banken ebenfalls Studienkredite an, die angemessen zu verzinsen sind. Ihnen sind tilgungsfreie Phasen nach dem Studienende und die Möglichkeit, Sondertilgungen vorzunehmen, gemeinsam. Allerdings wird keine „Deckelung der Verschuldung“ angeboten. Der Zugang zu den Krediten ist frei, nur in wenigen Fällen werden Sicherheiten verlangt. Leistungskriterien spielen bei der Ausgestaltung der Konditionen wie auch bei der Rückzahlung der Kredite nur eine eng begrenzte Rolle.

Ausbildungsförderungsrecht

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