Читать книгу Rechtsanwaltsvergütung - Sabine Jungbauer - Страница 202
e) Erhöhung einer Mindestgebühr
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Eine unter 15 € liegende Gebühr wird nicht zunächst auf die Mindestgebühr von 15 € (§ 13 RVG) angehoben und sodann erhöht. Vielmehr wird die Betriebsgebühr, auch wenn sie zunächst unter 15 € liegt, nach Nr. 1008 VV RVG erhöht.
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Beispiel Erhöhung einer Mindestgebühr
Gegenstandswert: 450 €; entsteht eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG; Rechtsanwalt R vertritt Eheleute als Gläubiger.
0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG = 13,50 €
Die erhöhte 0,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG beträgt somit: 27,00 €.
Es wäre hier falsch, zunächst die 0,3 Verfahrensgebühr von 13,50 € auf 15,00 € anzuheben und dann die Erhöhung mit 13,50 € zu addieren (= 28,50 €).
4. Kapitel Allgemeine Gebühren – Teil 1 VV RVG › I. Mehrere Auftraggeber › 6. Zu erhöhende Gebühren